Schranken
Aktuelle Informationen und neue Richtlinien
Feststellanlagen: Zusammenspiel von DIBt und DIN 14677
Geprüfte Sicherheit nach DIBt und DIN 14677
Eine Feststellanlage muss vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden. In den jeweiligen Zulassungen ist festgelegt, wie Feststellanlagen geplant, betrieben, abgenommen und gewartet werden müssen. Im März 2011 wurde die DIN 14677 herausgegeben, die die bisherigen Vorgaben des DIBt ergänzt. Darin wird Folgendes geregelt: Instandhaltung von Feststellanlagen, Tauschzyklen für Brandmelder, Kompetenznachweis für Instandhalter.
Alle wichtigen Informationen rund um die DIN 14677, Austauschzyklen etc. wurden von HEKATRON in dem Whitepaper DIN 14677 zusammengefasst. Das Whitepaper finden Sie hier als Download.